Seit dem 28. Juni 2025 ist es amtlich: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Wer eine Website betreibt, über die Produkte oder Dienstleistungen angeboten werden, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit betroffen.
In diesem Beitrag erfahren Sie, was das BFSG konkret bedeutet, welche Strafen bei Verstößen drohen und wie Sie Ihre Website Schritt für Schritt compliant machen.
Was ist das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Es regelt, dass digitale Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein müssen — und zwar nicht nur für öffentliche Stellen, sondern erstmals auch für private Unternehmen.
Konkret betrifft das:
- Websites und Onlineshops, über die Produkte oder Dienstleistungen verkauft werden
- Mobile Apps mit kommerziellem Zweck
- Self-Service-Terminals (Geldautomaten, Fahrkartenautomaten)
- E-Books und E-Commerce-Plattformen
Wen betrifft es?
Wenn Ihr Unternehmen Produkte oder Dienstleistungen über das Internet anbietet, sind Sie sehr wahrscheinlich betroffen. Das gilt für:
- Onlineshops und E-Commerce-Plattformen
- Dienstleistungswebsites mit Buchungs- oder Kontaktfunktionen
- SaaS-Anbieter und digitale Plattformen
- Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister
Ausnahmen gelten nur für Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und unter 2 Millionen Euro Jahresumsatz — und auch nur bei Dienstleistungen, nicht bei Produkten.
Welche Strafen drohen?
Das BFSG sieht empfindliche Sanktionen vor:
- Bußgelder bis zu 100.000 Euro bei Verstößen
- Vertriebsverbote für nicht konforme Produkte
- Abmahnrisiko durch Wettbewerber und Verbraucherschutzverbände
- Reputationsschäden, die oft schwerer wiegen als die Geldstrafe
Die Marktüberwachungsbehörden der Länder sind für die Durchsetzung zuständig. Erste Prüfungen laufen bereits.
Was bedeutet WCAG 2.2 AA?
Der technische Standard, an dem sich das BFSG orientiert, sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 auf Stufe AA. Die vier Grundprinzipien:
- Wahrnehmbar — Inhalte müssen für alle Sinne zugänglich sein (Alternativtexte für Bilder, Untertitel für Videos, ausreichende Kontraste)
- Bedienbar — Navigation muss per Tastatur möglich sein, Zeitlimits müssen anpassbar sein, Animationen abschaltbar
- Verständlich — Texte müssen klar formuliert sein, Formulare aussagekräftige Fehlermeldungen liefern
- Robust — Inhalte müssen von assistiven Technologien (Screenreader, Braillezeilen) korrekt interpretiert werden
Die 5 häufigsten Barrieren auf Unternehmenswebsites
Unsere Audits zeigen immer wieder dieselben Probleme:
- Fehlende Alternativtexte — Bilder ohne
alt-Attribut sind für Screenreader unsichtbar - Unzureichende Kontraste — Hellgrauer Text auf weißem Hintergrund ist für sehbehinderte Menschen nicht lesbar
- Keine Tastatur-Navigation — Dropdown-Menüs und modale Dialoge, die nur per Maus erreichbar sind
- Fehlende Formular-Labels — Eingabefelder ohne zugeordnete Beschriftung verwirren assistive Technologien
- Automatisch abspielende Medien — Videos oder Animationen, die sich nicht pausieren lassen
Ihr 5-Schritte Quick-Start
Sie müssen nicht alles auf einmal lösen. Beginnen Sie mit diesen fünf Schritten:
Schritt 1: Bestandsaufnahme
Lassen Sie ein Accessibility-Audit durchführen. Automatisierte Tools wie axe oder WAVE finden etwa 30 % der Probleme. Für eine vollständige Bewertung brauchen Sie zusätzlich manuelle Tests.
Schritt 2: Priorisieren
Nicht jeder Fehler wiegt gleich schwer. Konzentrieren Sie sich zuerst auf:
- Hauptnavigation und zentrale Conversion-Pfade
- Formulare (Kontakt, Checkout, Registrierung)
- Inhalte, die für Ihre Kernzielgruppe relevant sind
Schritt 3: Quick Wins umsetzen
Viele Verbesserungen sind mit geringem Aufwand möglich:
- Alternativtexte für alle Bilder ergänzen
- Farbkontraste auf mindestens 4,5:1 anpassen
- Skip-to-Content-Links einbauen
- Fokus-Indikatoren sichtbar machen
Schritt 4: Strukturelle Probleme beheben
Für tiefgreifende Änderungen — etwa semantisches HTML, ARIA-Attribute oder eine komplett neue Navigationsstruktur — planen Sie ein dediziertes Projekt ein.
Schritt 5: Fortlaufend testen
Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt. Integrieren Sie Accessibility-Tests in Ihren Entwicklungsprozess:
- Automatisierte Tests in der CI/CD-Pipeline
- Manuelle Tests bei jedem größeren Release
- Regelmäßige Audits (mindestens jährlich)
Barrierefreiheit als Wettbewerbsvorteil
Abseits der gesetzlichen Pflicht lohnt sich Barrierefreiheit auch wirtschaftlich:
- Größere Zielgruppe — In Deutschland leben rund 10 Millionen Menschen mit einer anerkannten Behinderung
- Bessere SEO — Sauberes, semantisches HTML wird von Suchmaschinen bevorzugt
- Höhere Conversion-Rates — Klare Struktur und gute Bedienbarkeit helfen allen Nutzern
- Positive Markenwahrnehmung — Inklusion wird zunehmend als Qualitätsmerkmal wahrgenommen
Nächster Schritt
Sie möchten wissen, wo Ihre Website steht und welche Maßnahmen nötig sind? Wir führen ein umfassendes Accessibility-Audit durch und erstellen einen konkreten Maßnahmenplan — priorisiert nach Aufwand und Wirkung.